Dienstag, April 16, 2024

Reha-Sport

Rehabilitationssport nach § 64 SGB IX oder kurz Reha-Sport kann im Rahmen einer ärztlichen Verordnung mit 50 oder 120 Einheiten als ergänzende Maßnahme der medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden. Ihre Krankenkasse muss die Verordnung bestätigen, sobald Sie sich einen Platz in einer unserer Reha-Sport Gruppen gesichert haben. Ziel ist eine Verbesserung und Stabilisierung der Gesundheit und des allgemeinen Wohlbefindens bei Beschwerden und Einschränkungen. Durch Förderung von Ausdauer, Kraft, Beweglichkeit und Koordination wird die Lebensqualität positiv beeinflusst.

Unsere zertifizierten Angebote werden von qualifizierten Übungsleiterinnen und Übungsleitern durchgeführt und finden im Rahmen der Warmwassergymnastik statt.

Bei Interesse kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-mail oder über unser Kontaktformular. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Unsere Kontaktdaten finden Sie im Bereich Kontakt.